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Privatpraxis für Psychotherapie - Schwerpunkt Traumatherapie

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass gesetzliche Krankenkassen die Psychotherapie in Privatpraxen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssten, wenn innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (in der Regel 3 Monate) kein Therapieplatz bei Kassen-Therapeuten gefunden werden kann. Da es kein einheitliches Verfahren dafür gibt, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Anforderungen diese dafür stellt. Ich kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Ausführliche Informationen zur Kostenerstattung finden Sie auf kassenwatch.de oder sprechen Sie mich an, damit ich Sie hier unterstützen kann.